Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Josteit Rohrreinigung UG
1. Allgemeines
Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und der Josteit Rohrreinigung zustande, sobald der Auftrag telefonisch oder schriftlich angenommen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.
2. Zufahrten und Arbeitsorte
Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass Zufahrten und Gehwege so zu erreichen und vorbereitet sind, dass unsere Fahrzeuge problemlos und sicher an die Arbeitsorte gelangen können. Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Bereitstellung der notwendigen Arbeitsbedingungen. Vor Beginn der Arbeiten muss der Auftraggeber sicherstellen, dass wir und unsere Mitarbeiter ungehinderten Zugang zu allen erforderlichen Stellen (Hausanschlussräume/HAST/HAR, Schächte, Reinigungsöffnungen etc.) haben. Dazu gehört auch die Räumung der zu reinigenden Flächen und gegebenenfalls die Angabe der Reinigungsstellen durch Pläne oder Hinweise.
Der Monteur vor Ort entscheidet, ob eine Behinderung sofort beseitigt werden kann oder auf die Polizei bzw. einen Abschleppdienst gewartet werden muss. Die entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber muss den Zugang zum benötigten Strom sowie Wasser zur Verfügung stellen, ohne dass hierfür zusätzliche Kosten für die Firma Josteit Rohrreinigung entstehen. Bei Nichterfüllung trägt der Auftraggeber die Kosten für Verzögerungen oder erfolglos gebliebene Einsätze.
3. Termine
Unsere Terminzusagen verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Vorkommnissen, wie technischen Ausfällen von Geräten, Verkehrsprobleme (Stau, Unfall etc.), Kapazitätsengpässe oder höhere Gewalt und von Dritten verschuldete Ereignisse. Jedoch wird die Fristverlängerung für die zu erbringende Leistung höchstens 3 Wochen betragen.
Erbringen wir die Leistung nicht innerhalb dieser verlängerten Frist, kann der Auftraggeber uns schriftlich eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, sofern wir die Verzögerung oder unsere Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
4. Auftragsdurchführung durch bauliche Mängel nicht möglich
Wenn auszuführende Arbeiten durch nicht erkennbare und vertretbare bauliche Mängel unter anderem wie durch z. B. mangelhaft befestigte, falsch verlegte oder schadhafte Rohrleitungen behindert werden, trägt der Auftraggeber die Kosten gemäß unserer Preisliste. Des Weiteren stehen uns Schadensersatzansprüche zu, soweit die benutzten Maschinen/Gerätschaften infolge der baulichen Mängel Schaden nehmen.
5. Gewährleistung
Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Sachmängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Abnahme der Leistung schriftlich zu melden. Nicht offensichtliche und/oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Sachmängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir berechtigt, den Mangel zu beseitigen, nachzubessern oder die Leistung erneut durchzuführen.
6. Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Fertigstellung der Arbeiten kündigen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der ersparten Aufwendungen oder des anderweitigen Erwerbs.
7. Kündigung durch den Auftragnehmer
Wir können den Vertrag bei wichtigen Gründen sofort kündigen, z. B. bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten oder bei Insolvenz des Auftraggebers. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
8. Haftung
Unsere Haftung ist einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, und unsere Haftung ist auf die in unserer Betriebshaftpflichtversicherung genannten Deckungssummen begrenzt, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden durch mangelhafte Rohrleitungssysteme sind ausgeschlossen.
9. Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Änderungen und Sonderwünsche des Auftraggebers werden zusätzlich berechnet. Dadurch sich ergebende Verlängerungen der Ausführungsfristen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Herbeiführung irgendwelcher Rechte. Dies gilt auch für nicht vorhersehbare Änderungen aus technischen Gründen zulasten des Auftraggebers.
10. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Falls keine Vereinbarungen bestehen, gilt die ortsübliche Vergütung. Der Auftraggeber muss die geleisteten Arbeitsstunden und Sonderkosten bescheinigen. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt. Arbeiten, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind, wie z. B. Aushub, Maler-, Stemmer- sowie Schachtarbeiten oder ähnliche, werden nach Stundenlohn abgerechnet.
11. Rechnungen
Unsere Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, es sei denn, die Gegenforderung wird von Josteit Rohrreinigung anerkannt und beruht auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung.
12. Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall bis 5.000.000 EUR. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Deckungssumme 15.000.000 EUR.
13. Änderungen und Ergänzungen
Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern, die vom Auftrag abweichen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der Geschäftsleitung bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Josteit Rohrreinigung UG. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.